Allgemeine Geschäftsbedingungen

myticket it-solutions gmbh

Stand 1.5.2009

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen
Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im
Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.

2. Ausschließlichkeit

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern erhalten nur Gültigkeit, wenn
myticket it-solutions gmbh diesen in schriftlicher Form zustimmt.
myticket it-solutions gmbh ist bezüglich widersprechender Punkte schriftlich zu informieren,
der formularmäßige Hinweis alleine genügt nicht.

3. Vertragsschluss und Schriftform

Ein Vertrag zwischen myticket-it solutions und dem Kunden kommt grundsätzlich zustande,
wenn ein verbindliches, schriftliches Angebot mit Beschreibung von Art und Umfang der Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich bestätigt ist.

4. Softwarelizenzen, Eigentum und Urheberrechte

Jegliche von myticket it-solutions gmbh produzierte Software wird dem Kunden
ausschließlich auf Lizenzbasis zur Verfügung gestellt.
Der Software selbst verbleibt einschließlich dem Quellcode mit allen Urheberrechten und
uneingeschränkten Verwertungsrechten im Eigentum von myticket it-solutions gmbh.
myticket it-solutions gmbh überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaber dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und/oder in der Rechnung spezifizierte Software bzw. Software-Module auf unbestimmte Zeit oder einen vorab definierten Zeitraum (Mietsoftware) zu nutzen.
Das Nutzungsrecht für die Software kann von Seiten myticket it-solutions gmbh auf einen
klar definierten Einsatzbereich und Umfang eingeschränkt werden.
Gegebenfalls sind vom Kunden Zusatz- und Erweiterungslizenzen zu erwerben um den
Einsatzbereich zu erweitern.
Auch Änderungen und Erweiterungen der Software, die im Auftrag und auf Rechnung des
Kunden durchgeführt werden, verbleiben im vollständigen Eigentum
von myticket it-solutions gmbh mit allen Urheber- und uneingeschränkten
Verwertungsrechten.
Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

5. Lieferung, Inbetriebnahme und Abnahme

Termine für Softwarelieferungen, Installation und Inbetriebnahme der Software sind
grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind.
Der Kunde hat in einer Test- und Einführungsphase von 30 Tagen nach der Installation und
Inbetriebnahme der Softwaremodule die Möglichkeit, die Funktionstüchtigkeit der
überlassenen Software zu prüfen. Sollten in diesem Zeitraum keine schriftlichen
Beanstandungen einlangen, gilt die von myticket it-solutions gmbh erbrachte Leistung
hinsichtlich der Softwarelieferung laut Auftrag als erfüllt. Zahlt der Kunde nach
Inbetriebnahme der gelieferten Software den vereinbarten Betrag ohne Reklamation, so ist
dies einer Abnahme der Software gleichzusetzen.

6. Pflichten des Kunden

Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, ist myticket it-solutions gmbh
reiner Softwarelieferant.
Die Beschaffung und Instandhaltung der Hardwareumgebung und des Netzwerkes, in dem die
Software zum Einsatz kommt, ist ausschließlich Aufgabe des Kunden.
Auch notwendige Sicherheitsmaßnahmen (Datensicherung, Schutz des Webservers gegen
Angriffe, Firewall, Virenschutz ...) liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des
Kunden.
myticket it-solutions gmbh gibt jedoch die Richtlinien/Systemvoraussetzungen vor, unter
welchen die Software einsatzfähig ist.
Unabhängig vom Bestehen eine Software-Pflegevertrages mit dem Kunden ist myticket itsolutions gmbh berechtigt, gegebenenfalls alle zu erbringenden Leistungen für die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Software nach einem Systemausfall/Datenverlust oder eines Betriebsausfalles auf Grund von höherer Gewalt dem
Kunden zu verrechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen von
speziellen Anpassungen, der Installation und Inbetriebnahme sowie des laufenden Betriebes
erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere die Nennung eines kompetenten
Ansprechpartners für EDV-Angelegenheiten von Seiten des Kunden sowie die Einrichtung
eines kostenlosen Fernwartungszugangs laut Absprache mit myticket it-solutions gmbh.

7. Haftung und Gewährleistung

myticket it-solutions gmbh weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
Es wird daher keine Gewähr dafür übernommen, dass alle Softwarefehler korrigiert werden
können und die Software unter allen Anwendungsbedingungen gänzlich fehlerfrei läuft.
myticket it-solutions gmbh übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software allen
speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der
beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
myticket it-solutions gmbh ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich
oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist,
Alternativen anzubieten, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führen.
Eine unerhebliche Minderung oder Einschränkung der Gebrauchs- bzw. Leistungsfähigkeit
der Software stellt keinen Fehler dar.
Als Softwarelieferant übernimmt myticket it-solutions gmbh keinerlei Haftung für Schäden
auf Grund von Systemausfällen oder Datenverlusten, welche im Zusammenhang mit der
Netz- oder der Hardwareumgebung stehen. Dies gilt auch wenn ohne Absprache mit myticket
it-solutions gmbh Software Dritter auf derselben Hardware eingesetzt wird.
Ein allfälliger Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt, wenn er selbst, seine Leute oder
Dritte – gleichgültig, ob es sich um Fachleute handelt oder nicht – Arbeiten an der von der
myticket it-solutions gmbh gelieferten Software oder Teilen davon durchführt oder
durchführen lässt.
Der Ausschluss der Gewährleistung tritt auch ein, wenn der Kunde an den Geräten oder
Teilen derselben unsachgemäß Änderungen oder Ergänzungen durch Installierung von
Zubehör durchführen lässt. Über Verlangen der myticket it-solutions gmbh hat der Kunde der
myticket it-solutions gmbh Art, Umfang und Ausmaß dieser Änderungen und Ergänzungen
nachzuweisen.
Die myticket it-solutions gmbh kann auch nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein
Schaden durch einen Bedienungsfehler eintritt, der den bei der Einschulung erteilten
Anweisungen und Belehrungen eindeutig widerspricht oder der Kunde den Aufstellungsort
der Geräte in einer Art und Weise ändert, dass der neue Aufstellungsort nicht den Grundlagen
dieser AGB oder der zwischen dem Kunden und der myticket it-solutions gmbh getroffenen
sonstigen gemäß Punkt 3 der AGB getroffenen Vereinbarungen entspricht.
Der myticket it-solutions gmbh haftet nur für Schäden, welche von der Firma nachweislich
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
In jedem Fall ist eine eventuelle Haftung der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt.

8. Geheimhaltung

Jegliche Informationen und Unterlagen, welche im Zuge von Vorverhandlungen, der
Angebotslegung, der Auftragsabwicklung sowie des Betriebes der Software zwischen der
myticket it-solutions gmbh und dem Kunden ausgetauscht werden unterliegen der
Geheimhaltung, wenn diese als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind. Diese
sind vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Die
Geheimhaltungspflicht gilt gegenseitig und erlischt erst 2 Jahre nach Beendigung der
Geschäftsbeziehung.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein oder ungültig
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Inhalte nicht berührt.
Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden wird ausdrücklich die
Anwendung des österreichischen Rechtes mit Gerichtsstand Feldkirch vereinbart.
Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle.