Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Jolly Roger Live GmbH für die Konzerte der Böhse Onkelz Tour 2025.
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSBEZIEHUNG
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Konzerte der Böhse Onkelz Tour 2025, die von unserem Ticketpartner mytic myticket AG vertrieben werden. („Konzerte“). Veranstalter dieser Konzerte ist die Jolly Roger Live GmbH, Geschäftsführer: Werner Stockinger. („Jolly Roger“). Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“) und Jolly Roger geschlossenen Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Die nähere Ausgestaltung des Inhalts dieses Vertrages richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Der Verkauf der Tickets findet im Namen und auf Rechnung von Jolly Roger statt.1.2 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGBs auch die AGBs (einschließlich der Hausordnung) des Inhabers der Veranstaltungsstätte.
2.ZUSAMMENSETZUNG UND FÄLLIGKEIT DES TICKETPREISES /AUSSCHLUSS RÜCKTRITTSRECHT
2.1 Der Ticketpreis setzt sich zusammen aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt. Der Ticketpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Der endgültige Ticketpreis kann insbesondere je nach Versandart variieren. Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: (a) Sie können die Tickets als print@home-Variante wählen, bei der Sie das jeweilige Ticket selbst zu Hause ausdrucken; (b) oder aber Sie wählen die reguläre Versand-Variante, bei der wir Ihnen die Bestellung per Post zuschicken. Der endgültige Ticketpreis wird Ihnen im Rahmen des Kaufprozesses angezeigt.
2.2 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem den Kunden kein Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 10 FAGG zusteht.
3. RÜCKGABE VON TICKETS UND ERSTATTUNG
3.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung einer jeweiligen Veranstaltung. Im
Falle des ersatzlosen Ausfalls können Sie das Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Im Falle der Verlegung einer Veranstaltung gilt ihr Ticket für den Ersatztermin. Sofern Sie am Ersatztermin verhindert sind, können Sie Ihr Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung werden Reisekosten nicht erstattet.
3.2 Gezahlte Versandgebühren werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf.
3.3 In jedem der vorstehenden Fälle erfolgt eine Rückzahlung des jeweiligen Ticketpreises nur gegen Vorlage des jeweiligen Tickets im Original. Im Falle des Verlusts der Tickets sind Ticketerstattungen nicht möglich.
4.LIMITIERTE TICKETERWERBSMÖGLICHKEIT, VERBOT DER WEITERGABEVON TICKETS
4.1 Für die Böhse Onkelz-Konzerte ist der Ticketkauf pro Person (unabhängig von der Anzahl der einzeln vorgenommenen Bestellungen) auf eine maximale Anzahl von 4 (vier) Tickets pro Bestellung beschränkt. Ein jeweiliges Ticket berechtigt nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Eine Mehrfachnutzung eines einzelnen Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4.2 Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen ist es untersagt, Tickets außerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens weiterzugeben oder zu veräußern, sei es im eigenen oder im fremden Namen, unmittelbar oder mittelbar. Der gewerbliche Wiederverkauf oder Weitervermittlung sowie jegliche Form der gewerblichen Tätigkeit im Zusammenhang (z.B. Geschäftsbesorgung) mit dem Erwerb des Tickets oder dessen Weitergabe ist untersagt. Der Besitz des Tickets verbrieft kein Zutrittsrecht zu der Veranstaltung. Zutrittsberechtigt ist nur, wer das Besuchsrecht vom Veranstalter direkt erworben hat.
4.3 Jolly Roger kann im Falle eines Verstoßes gegen eine in diesem Abschnittaufgeführten Bestimmungen den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung verweigern und die jeweiligen Tickets sperren.
5. HAFTUNG VON JOLLY ROGER
5.1 Jolly Roger haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.
5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 5.1 erfasst sind, haftet Jolly Roger beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den wesentlichen Vertragspflichten von Jolly Roger Entertainment zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
5.3 Im Übrigen haftet Jolly Roger nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
5.4 Soweit die Haftung von Jolly Roger nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
6.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Ferner sind Bekleidung oder sonstige Gegenstände mit politisch und/oder weltanschaulich als extrem geltenden Symbolen, Marken, Zeichen und Schriftzügen und / oder partei- politischem Bezug verboten.
6.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
6.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen dieser Ziffer 6 sind Jolly Roger, seine Mitarbeiter sowie von Jolly Roger beauftrage Dritte berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von Jolly Roger eingezogen und verwahrt werden. Sie werden wieder ausgehändigt, wenn der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt.
6.4 Jolly Roger behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Kunden oder anderen Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein Konzert besuchen oder wenn der Erziehungsberechtigte die Betreuung des Kindes / Jugendlichen an eine nachweislich volljährige Person übertragen hat, die die Übertragung durch eine schriftliche Erziehungsbeauftragungsvollmacht ("Muttizettel") nachweisen kann.
6.6 Es wird darauf hingewiesen, dass während des Konzerts mit einer Hörgefährdung durch hohe Schalldruckpegel zu rechnen ist. Jolly Roger achtet bei Durchführung der Konzerte auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Veranstaltungstechnik/Tontechnik. Sie sich jedoch für sich und eventuell von Ihnen begleitete Kinder und Jugendliche dafür eigenverantwortlich, Gehörschutz einzusetzen, die von Jolly Roger angeboten werden.
7. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN
Während der Veranstaltung werden ggf. Bild- und/oder Ton- und/oder Bildtonaufnahmen durch dazu von Jolly Roger und/oder den auftretenden Künstlern berechtigte Dritte angefertigt, in deren Rahmen auch Aufnahmen der Besucher der Veranstaltung gemacht werden können. Sie
erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt auf jede beliebige Weise sowie in jedem beliebigen Format auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten durch die berechtigten Dritten sowie ihre Lizenznehmer vervielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben, gesendet und/ oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, soweit diese Verwertungen in einem Zusammenhang mit den auftretenden Künstler erfolgen und nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
8. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
8.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Regelung Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig möglich ist.
Stand: November 2024
Jolly Roger Live GmbH